Sollten Sie die Forderung anerkennen, legen Sie keinen Einspruch ein, dieser wäre sonst mit weiteren, vermeidbaren Kosten verbunden. Stattdessen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, was nun?
Geschrieben am 01.06.2017 um 20:17 Uhr