Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, was nun?

Geschrieben am 01.06.2017 um 20:17 Uhr

Sollten Sie die Forderung anerkennen, legen Sie keinen Einspruch ein, dieser wäre sonst mit weiteren, vermeidbaren Kosten verbunden. Stattdessen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.