Ist meine Forderung an die Schufa gemeldet?

Geschrieben am 01.06.2017 um 20:18 Uhr

Als Vertragspartner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) melden wir bestehende Forderungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG und den vertraglichen Pflichten der SCHUFA-Meldevoraussetzungen an die SCHUFA Holding AG und aktualisieren diese regelmäßig per Nachmeldung.