Als kaufmännisches Mahnwesen bezeichnet man ein vereinfachtes Verfahren zur Realisierung von Geldansprüchen.
Das vorgerichtliche Inkasso bezieht sich auf den Einzug der Forderung ohne gerichtliches Verfahren und somit ohne zusätzliche Gebühren, die durch ein gerichtliches Verfahren entstehen.
Bei der Titulierung handelt es sich um die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung und ggf. der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Im Überwachungsverfahren werden titulierte Forderungen bis zu 30 Jahre bearbeitet bzw. je nach wirtschaftlicher Situation ggf. Ratenzahlungen vereinbart oder Zwangsvollstreckungen eingeleitet.