Regulieren Sie Ihre Forderung
Gemeinsam erarbeiten wir eine faire Lösung für beide Seiten.
Nutzen Sie Service zur Schuldnerhilfe und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die weiteren Schritte Ihres Forderungsausgleichs abzustimmen.
Unser Angebot:
- kompetenter Ansprechpartner
- fairer Umgang
- gemeinsame Analyse der Ausgangssituation
- individuelle und passende Lösung
- Vereinbarung von Ratenzahlungen
Je früher Sie uns kontaktieren, desto schneller können wir gemeinsam für alle Seiten eine zufriedenstellende Lösung finden.
Natürlich können Sie uns nicht nur kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vorgang haben, sondern auch, um uns eine Adressänderung oder neue Bankverbindung mitzuteilen.
Häufig gestellte Fragen
- Ist das Aktenzeichen wichtig?
Das Aktenzeichen ist zwingend erforderlich, um Ihren Inkassovorgang eindeutig zuordnen zu können.
Das Aktenzeichen finden Sie rechts oben auf unserem Briefkopf. Es beginnt mit einem Buchstaben, gefolgt von 5 Ziffern, z.B. Z99999.- Was ist der Unterschied zwischen einem Mahn- und Inkassoschreiben?
Sollten Sie von uns ein Schreiben mit dem Betreff „Mahnung“ erhalten haben, handelt es sich nicht um einen Inkassovorgang, sondern lediglich um eine Mahnung. Diese verschicken wir zur Entlastung der Buchhaltung unserer Kunden. Aus diesem Grund enthält die Mahnung auch keine Inkassokosten.
- Muss ich eine Adressänderung mitteilen?
Teilen Sie uns unverzüglich Ihre neue Adresse mit, um eine kostenpflichtige Adressermittlung zu vermeiden und sich zusätzliche Kosten zu ersparen.
- Was muss ich bei einer Zahlung beachten?
Bitte geben Sie immer unser Aktenzeichen an, dieses finden Sie in unserem Briefkopf rechts oben. Unsere Bankverbindung hingegen entnehmen Sie bitte der Fußzeile in unserem Schreiben.
- Ich habe einen Mahnbescheid erhalten, was nun?
Sollten Sie die Forderung anerkennen, legen Sie keinen Einspruch ein, dieser wäre sonst mit weiteren, vermeidbaren Kosten verbunden. Stattdessen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
- Kann ich auch direkt an den Gläubiger bezahlen?
Nach unserer Beauftragung sind sämtliche Zahlungen direkt an uns zu leisten.
- Muss ich die Inkassokosten zahlen?
Ja, da Sie dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden zu erstatten haben (§286 BGB). Dies gilt auch für die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens.
- Ist meine Forderung an die Schufa gemeldet?
Als Vertragspartner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) melden wir bestehende Forderungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG und den vertraglichen Pflichten der SCHUFA-Meldevoraussetzungen an die SCHUFA Holding AG und aktualisieren diese regelmäßig per Nachmeldung.