Durch ein gerichtliches Mahnverfahren kann ein Gläubiger seine Kundschaft rechtlich dazu zwingen, eine bestehende Schuld zu begleichen. Dabei wird der Kunde durch einen gerichtlichen Mahnbescheid zur Zahlung der ausstehenden Beträge aufgefordert. Kommt er der Zahlungsaufforderung nicht nach, können weitere, nachgerichtliche Schritte eingeleitet werden. Wir übernehmen für Sie die gesamte Kommunikation sowie die Antragsstellung und informieren Sie laufend über die neusten Entwicklungen Ihres Falles.