Durch die Nichtzahlung der Rechnung, entstehen dem Vertragspartner zusätzliche Kosten, die Verzugskosten. Dies können unteranderem auch Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens sein. Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach den Rechtsanwaltsgebühr und ist gesetzlich geregelt.